am 23.  September 2021

VERKAUF DER GEMEINDE MELDEN

Ein Liegenschaftsverkauf (Haus, Wohnung, Grundstück) sollte umgehend der örtlichen Gemeinde bekannt gegeben werden. So kann bereits vor der grundbücherlichen Übertragung eine Endabrechnung beim Verkäufer durchgeführt werden.

So kann die betreffende Liegenschaft "abgabenseitig" bereits auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

In der Regel ist der Zeitpunkt für den Übergang von Gefahr und Zufall ohnehin im Kaufvertrag geregelt.

am 17.  September 2021

LEISTBARKEIT VON WOHNEN

Kaum ein Bereich der Wirtschaft polarisiert derzeit so stark wie die Immobilienbranche. Manche wissen wegen der niedrigen Zinsen nicht, wohin mit dem Ersparten und investieren in Immobilien. Ob Vorsorge oder Eigentum, die Nachfrage ist weiterhin enorm hoch.

Doch gerade die hohe Nachfrage nach Wohnungseigentum könnte dann ein Ende haben, wenn die Kredite teurer werden, was laut Aussagen einiger Experten in absehbarer Zeit nicht unwahrscheinlich ist.

(Quelle: Die Presse)

am 12.  März 2021

ÜBERHITZUNG IMMOBILIENMARKT?

In Österreich steigen die Preise auf dem Immobilienmarkt. Stärkster Treiber ist die ungebrochene Nachfrage nach Wohnraum. Zum Vergleich zum Vorjahr legten die Preise im 4. Quartal 2020 durchschnittlich um 10 % zu. Dieser Trend hat sich in den ersten Monaten des heurigen Jahres sogar noch verstärkt.

Die Pandemie hat den hohen Bedarf nach Wohnimmobilien weiter beflügelt. Viele wollen Häuser oder Wohnungen mit Garten, die das Leben ein wenig erträglicher machen. Das hat zu einer kumulativen Zuwachs an Nachfragen geführt.

So ist die zunehmende Sorge um eine Überhitzung des Immobilienmarktes in Österreich nicht verwunderlich.

(Quelle: Die Presse)

am 20.  Jänner 2021

HÄUSERPREISE ZIEHEN AN

Die Häuserpreise sind in Ö. im 3. Quartal 2020 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 um knapp 9 % gestiegen. Damit lag Österreich erheblich über dem EU-Durchschnitt von 5,2 %. Nur in Luxemburg und Polen war der Preisanstieg mit 13,6 % höher.

(Quelle: Die Presse)

am 9.  Dezember 2020

CORONA UND IMMO-INVESTMENTS

In den Bereichen Logistik oder Mehrfamilienwohnbau sei das Interesse der Investoren lt. einer aktuellen Studie nach wie vor hoch. Eine kurzfristig negative Entwicklung wird allerdings bei Hotels und im Handel erwartet. Durch den Onlinehandel wird vor allem aber die Nachfrage nach Logistikflächen angekurbelt, heißt es in der CBRE-Analyse. Gefordert bleibt dagegen der Einzelhandel, Chancen bestünden jedoch im Lebensmittelhandel sowie in Fachmarktzentren. Auch im Tourismus-, Freizeit- und Unterhaltungssektor bleibt die Lage angespannt.

(Quelle: Die Presse)

am 14.  November 2017

WOHNUNGSMIETVERTRÄGE AB 11.11.2017 GEBÜHRENFREI

Am 10.11.2017 ist das Bundesgesetzblatt mit der Änderung des Gebührengesetzes veröffentlicht worden.
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2017 die Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge beschlossen. Die Abschaffung tritt am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, das ist also der 11.11.2017. Bis zu diesem Tag (inklusive dem 10.11.2017) abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.

(Quelle: WKO)

am 18.  April 2016

UNTERSCHIED BAUTRÄGER - BAUMEISTER

Der Tätigkeitsbereich des Bauträgers umfasst die organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Bauvorhaben, u.a. die Grundbeschaffung, die Projektprüfung und -entwicklung, Erstellung von Bau- und Nutzungskonzept sowie dem Finanzierungsmodell bis hin zur Verwertung des Objekts.

Der Baumeister ist für die technische Planung eines Bauvorhabens, die Konzeption des baulichen Grundlagen, die Entwicklung baulicher Lösungen sowie die Durchführung von Bauvorhaben zuständig.

Der Bauträger ist letzlich die übergeordnete Instanz. Er ist Bauherr und Auftraggeber für die an der Realisierung des Bauwerkes beteiligten Professionisten.

(Quelle: Immobilienmagazin)

am 17.  April 2016

IMMOEST WIRD HÖHER

Mit der Steuerreform 2016 wird die Immobilienertragssteuer um ein Fünftel erhöht. Anders als bisher soll das Verhältnis Boden zu Gebäude anstelle von 20 : 80 nun 40 : 60 betragen. Instandsetzungsmaßnahmen können nur noch auf 15 Jahre abgeschrieben werden.

(Quelle: Immobilienmagazin)

am 16.  April 2016

NEUE GRUNDSTÜCKSWERTVERORDNUNG

Die mit 1.1.2016 in Kraft getretene Grundstückswertverordnung (GrWV) hat noch einige Änderungen aufzubieten. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Verkehrswerts durch ein Sachverständigengutachten (freier oder gerichtl. beeid. SV) bleibt allerdings bestehen.
Der Grundstückswert ergibt sich aus der Summe des hochgerechneten Grundwerts (Gesamtfläche des Grundstücks) und des Gebäudewerts. Basis für die Berechnung des Gebäudewerts ist die Wohnnutzfläche (Nutzfläche minus Nebenflächen). Die Nutzfläche ist mit dem Baukostenfaktor (lt. GrWV) zu multiplizieren. Neben der Art der Baulichkeit ist die Alterswertminderung zu berücksichtigen.